Altersversorgung
Die gesetzliche Rente alleine reicht zur Sicherung der Altersversorgung längst nicht mehr aus. Insbesondere die letzte „Rentenreform“ hat noch einmal eine deutliche Verschlechterung der Rentenabsicherung ergeben.
Im Gegenzug hat die Bundesregierung die Möglichkeiten der betrieblichen und privaten Altersversorgung mit staatlicher Förderung (BAV, Direktversicherung, Riester- Rente, Rürup- Rente) deutlich ausgeweitet. Es hat noch nie eine so vielfältige und mit hohen Vergünstigungen kombinierte Förderung gegeben wie gemäß dem aktuellen Stand.
Von daher sollte jeder Arbeitnehmer und jeder Selbständige diese Möglichkeiten konsequent ausschöpfen. Im Bereich der Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung haben die Arbeitnehmer seit 01.01.2005 einen Rechtsanspruch auf eine solche Förderung.
Nachfolgend finden Sie einige sehr professionelle Berechnungsmöglichkeiten für folgende Bereiche:
Darüber hinaus können Sie über folgende Plattformen sehr interessante und informative Informationen zu folgenden Bereichen abrufen sowie diesbezügliche Broschüren bestellen:
Private und vermietete Immobilien stellen ebenfalls einen guten Baustein der zusätzlichen privaten Altersversorgung dar, sofern die entsprechenden Finanzierungen bis zum Rentenbeginn getilgt worden sind.
Eine darüber hinaus gehende private Altersversorgung aus versteuertem Nettogehalt über Kapitallebens- und private Rentenversicherungen hat aufgrund der merklichen Reduzierung der Rendite, sowie der teilweisen Steuerpflicht der Ablaufleistung sehr deutlich an Attraktivität verloren. Hier empfiehlt sich eher eine flexible Ansparung im Bereich von gut strukturierten Investmentfonds.
Diese sollte kombiniert werden mit einer individuellen, bedarfsorientierten und auf die persönliche Lebensplanung präzise zugeschnittenen Risikoabsicherung. Eine regelmäßige Überprüfung und ggf. eine erforderliche Anpassung dieser Risikoabsicherung sollte in regelmäßigen Abständen (z. B. alle 3 bis 5 Jahre) vorgenommen werden.
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